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Tabletten, die nicht geteilt werden dürfen

Nicht teilen!

Besondere Vorsicht ist bei den sogenannten Film- und Retard Tabletten geboten Bei einigen ist eine Teilung nicht erlaubt. Bei dieser Form von Tabletten werden die Wirkstoffe gezielt abgegeben und dies über einen längeren Zeitraum. Diese Filmtabletten sind wie der Name schon sagt mit einem Film überzogen. Dieser Überzug dient dazu den Wirkstoff vor Zerstörung durch die Magensäure zu schützen. Bis zum Dünndarm gelangt die Tablette, dort löst sich der Film und gibt den Wirkstoff frei der dann vom Körper aufgenommen werden kann.
Die Magensäure greift den Wirkstoff an, wenn diese Tablette geteilt wird. So sind die Pillen unwirksam.


Manche Kerben sind auch nur sogenannte Schmuckkerben. Sie sehen aus als könnten sie geteilt werden, dürfen sie aber nicht.

Auch die Retard-Tabletten dürfen nicht geteilt werden. Dem Körper wird über einen langen Zeitraum der Wirkstoff zugeführt. Schlagartig vom Körper aufgenommen würde er durch die Teilung der Tablette. So kann eine Überdosierung entstehen!

Gelatinekapseln, Tabletten mit speziellen Überzügen, Antibiotika, Tumormittel und Retinoide (Aknemittel) sollen ebenfalls nicht geteilt werden.

Ein Filmüberzug bei Tabletten bietet den Tabletten Schutz vor Feuchtigkeit, Licht und Luftsauerstoff. Tabletten wie Molsidomin oder Johanniskraut zum Beispiel sind lichtempfindliche Substanzen die sich auflösen sollten sie der Sonne oder dem Raumlicht ausgesetzt werden. Diese Tabletten erst kurz vor der Einnahme der Packung entnehmen.

Es gibt auch Tabletten mit einem recht unangenehmen Geruch oder Geschmack und auch hier ist der Film hilfreich, der die Tablette überzieht. So wird die Einnahme angenehmer und die so genannt Compliance wird nicht in Mitleidenschaft gezogen.

Tabletten mit dem Wirkstoff CMR sind für eine Teilung auch nicht geeignet. CMR steht für canzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch. Präparate wie Puri-Nethol ein Zytostatika, Virustatika und Retinoide fallen in diese Kategorie. Das CMR-Potenzial dieser Wirkstoffe kann schon in geringen Dosen erhebliche Nebenwirkungen haben.

Sogenannte Pellets also Tabletten die aus Granulaten oder Teilchen hergestellt sind, sind da eine Ausnahme. Diese haben bereits einen Retard-Film als Überzug . Sie erlauben eine Teilung an der Bruchkerbe. Denn hier umschließt der retardierte Überzug nur die Teilchen, welche auch den Wirkstoff enthalten und nicht die ganze Tablette. Dadurch wird der Überzug bei einer Teilung nicht beschädigt.
=> Aber Vorsicht die Tabletten auf keinen Fall zerkauen oder zermörsern!
Präparate wie Antramups Tabletten (Omeprazol oder beloc ZOK (Metoprololsuccinat) fallen darunter.

Dies ist nur eine Möglichkeit einer Retardierung. Bei der zweiten Möglichkeit kann der Wirkstoff auch eingebettet werden.

Wieviel an Wirkstoff in welchem Zeitraum freigesetzt wird hängt nicht nur aber auch von der Oberfläche ab. Die Oberfläche vergrößert sich beim Zerkleinern . Das hat Auswirkung auf die Freisetzungskinetik. Trotz alledem gibt es auch bei diesen Retard-Arzneiformen meist die Bruchkerbe. Eine Halbierung ist erlaubt, jedoch nicht die weitere Zerkleinerung. Auch Kauen und mörsern müssen vermieden werden. Eines der Präparate wäre das Corangin (Isosorbidmononitrat)

 

Diese Webseite dient ausschlieslich zur Information. Bei gesundheitlichen Beschwerden fragen sie bitte ihren Arzt, Therapeuten oder Apotheker!